Barrierefreies Bad planen: Zuschüsse, Maße und Tipps für eine stilvolle Optik

Bewegungsfreiheit für Rollstuhlfahrer

Ob Rollstuhlfahrer im Haushalt, kleine Kinder oder ältere Leute: Ein barrierefreies Bad hat viele Vorteile. Außerdem können Sie bei Bedarf Zuschüsse von Krankenkassen, Pflegeversicherungen und Kommunen erhalten – wir erklären, welche Maße und Richtlinien Sie dafür einhalten müssen und wie Sie ein barrierefreies Bad richtig planen und stilvoll gestalten.

Der Aufwand und die Kosten, ein Badezimmer zu erneuern, sollten sich langfristig lohnen – egal, ob es sich um Ihr eigenes Zuhause handelt oder eine Immobilie, die vermietet werden soll. Auch wenn im Moment des Baus oder Umbaus noch keine Notwendigkeit für Barrierefreiheit besteht, ist es sinnvoll, bestimmte Richtlinien und Normen gleich einzuhalten. Wer weiß, ob nicht in 20 Jahren ein Rollstuhlfahrer dort wohnt? Wer schlau plant, kann das Bad auch so gestalten, dass Haltegriffe etc. erst bei Bedarf angebracht werden müssen.

Übrigens sind die Zeiten, in denen barrierefreie oder behindertengerechte Bäder optisch an funktionales Krankenhausdesign erinnern, längst vorbei. Innenarchitekten und Designer haben das erkannt – durch die etwas großzügigeren Maße und Details wie bodengleiche Duschen kann Ihr barrierefreies Bad sogar besonders luxuriös wirken!

1. Vor der Planung: Können Zuschüsse beantragt werden?

Bad für Rollstuhlfahrer

Die Antwort ist: Ja! Und das lohnt sich: Häufig werden die hohen Kosten einer Badezimmerumgestaltung im Bedarfsfall von den Betroffenen selber getragen – dabei wird sie in vielen Fällen bezuschusst – von manchen Geldgebern auch, wenn Sie nicht in der Lage sind, die festgelegten Normen einzuhalten.

Hier finden Sie eine Übersicht der möglichen Zuschüsse und die Voraussetzungen dafür:

Ohne Einhalten der DIN-Normen: (was DIN-Normen sind, erfahren Sie im nächsten Absatz)

  • Pflegeversicherungen: Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen bis 4000€ (Voraussetzung: Notwendigkeitsbescheinigung erforderlich) – bei mehreren pflegebedürftigen Menschen in einem Haushalt sind auch höhere Beträge möglich.
  • Krankenkassen: Problemlos ohne normgerechtes Bauen erhältlich sind die über eine Hilfsmittelverordnung von der Krankenkasse finanzierte Toilettensitzerhöhung, Stützklappgriffe, ein mobiler Duschhocker, eine Decken-Bodenstange oder ein Badewannenlift. (Voraussetzung: Verordnung des Facharztes nötig)
  • Stiftungen: Nicht an Normen für barrierefreies Bauen gebunden, sondern orientieren sich an Bedarf. Mehr Infos finden Sie hier.
  • Soziahilfeträger: Menschen, die von Arbeitslosengeld II leben, können über die zuständige Behörde einen Antrag auf behindertengerechten Umbau des Badezimmers stellen. (Voraussetzung: Gesundheitsamt muss Bedarf bestätigen)

Förderungen, die sich an den DIN-Normen orientieren:

  • KfW-Programm für altersgerechtes Umbauen oder Investitionszuschüsse: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) bietet entweder einen Kredit (Programm 159) in der Höhe von bis zu 12,5 Prozent der Kosten und maximal 6250€.
  • Wohnbauförderprogramme der Bundesländer: Jedes Bundesland hat eigene Richtlinien, was das behindertengerechte Bauen und Umbauen betrifft. Mehr Infos gibt’s hier.
  • Kommunale Förderprogramme: Bisher existieren Förderungsprogramme auf kommunaler Ebene nur vereinzelt (Dresden & Mannheim).
Barrierefreiheit: Design für Alle!

Barrierefrei (früher „behindertengerecht“) bedeutet, wenn bauliche Umwelt, Informationsangebote, Kommunikation etc. so (um-) gestaltet sind, dass sie (auch) von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden können und einfach zugänglich sind.

Das Prinzip der Barrierefreiheit zielt im weiteren Sinne darauf ab, dass alle Menschen mit Beeinträchtigungen in jedweder Form (ältere Menschen, Menschen mit Geh-, Seh- oder Gleichgewichtsstörungen, Menschen mit Rollatoren oder Kinderwägen) an der entsprechend gestalteten baulichen Umwelt teilnehmen können.

Da laut Statista im Jahr 2030 bereits über 8 Prozent der Bevölkerung Deutschlands über 80 Jahre alt sein wird, Tendenz steigend, wird Barrierefreiheit generell eine immer größere Rolle spielen.

Gesetzlich festgelegt werden die Richtlinien unter anderem im Behindertengleichstellungsgesetz in Deutschland und noch weitaus expliziter in der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.

Auch wenn Sie im Moment kein barrierefreies Bad benötigen, ist es sinnvoll, vorausschauend zu denken und bei der Planung Ihres neuen Badezimmers zu bedenken, dass eines Tages die Situation vielleicht anders aussehen könnte.

2. Maße und Richtlinien: Diese müssen eingehalten werden

Wenn Sie also Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhalten wollen, müssen Sie sich sowieso an die offiziellen DIN-Richtlinien halten. Diese richten sich nach den Bedürfnissen von Rollstuhlfahrern und Menschen mit Gehhilfen, damit sie mehr Platz und hindernisfreien Zugang zu allen Elementen des Badezimmers haben. Wir haben für Sie die gängigen DIN-Maße noch einmal zusammengefasst.

Barrierefreies Badezimmer

Beinfreiheit unter dem Waschbecken und ein niedrig montierter Spiegel sind für Rollstuhlfahrer eine große Erleichterung.

Für Bäder gibt es die technischen DIN-Vorschriften der Wohnbauförderung nach DIN 18040-2. (Diese ersetzt die bisher gültigen DIN 18025-1 Wohnungen für Rollstuhlbenutzer und DIN 18025-2 Barrierefreie Wohnungen.)

Damit gesetzlich festgelegt werden kann, was gefördert wird, gibt es Standardvorschriften, die für barrierefreies Bauen eingehalten werden müssen. Für öffentliche Einrichtungen oder wenn man Zuschüsse aus bestimmten, staatlichen Quellen erhalten möchte, müssen diese eingehalten werden.

Maße für ein barrierefreies Bad nach DIN 18040-2:

Barrierefrei Rollstuhlgerecht
Bewegungsflächen 120 x 120 cm vor WC, Waschtisch & Badewanne 150 x 150 cm vor WC, Waschtisch & Badewanne
Dusche 120 x 120 cm,  kann als Bewegungsfläche mitgenutzt werden 150 x 150 cm, kann als Bewegungsfläche mitgenutzt werden
WC, Toilette 20 cm zur Wand oder anderen Sanitärobjekten 90 cm Bewegungsfläche auf einer Seite

30 cm Abstand auf der anderen Seite

46-48 cm Sitzhöhe

Waschbecken Freiraum für die Beine unter dem Waschtisch 90 cm breiter und 55 cm tiefer Beinfreiraum

67 cm Unterfahrbarkeit

max. 80 cm Einbauhöhe

30 cm Kniefreiraum in Tiefe

Badezimmertüre 80 cm Durchgangsbreite
205 cm Durchgangshöhe
90 cm Durchgangsbreite
205 cm Durchgangshöhe

Quelle: handicap-bazar.de

3. Die Planung: was nicht fehlen sollte

Ein neues Bad hält 20 Jahre – wer weiß, ob bis dahin nicht ein barrierefreies Bad nötig ist? Wenn Sie bei der Badsanierung richtig planen und bestimmte Kriterien einhalten, lässt sich auch ein „normales“ Bad im Bedarfsfall mit den nötigen Hilfsmitteln nachrüsten. Zusätzlich zu den DIN-Richtlinien gibt es folgendes zu beachten:

Türen

  • Diese müssen von außen entriegelbar sein.
  • Nutzen Sie keine Drehflügeltüren.

Wände

  • Diese mit Haltegriffen (nachrüstbar) versehen, eine stabile Montage der Haltegriffe ist notwendig.

Dusche

Badewanne

  • Baden ist generell umständlicher und gefährlicher als Duschen (im Sitzen), für therapeutische Zwecke im Einzelfall aber sinnvoll.
  • Zusätzliche Einstieghilfen sind erforderlich.

Waschtisch

  • Unterfahrbar (Beinfreiraum)
  • Handtuchhalter mit Stützfunktion
  • Spiegel direkt über dem Waschtisch
  • Unterputz- oder Flachaufputzsyphon
  • Ideal ist ein höhenverstellbare Waschbecken

4. Das Design

Barrierefrei muss übrigens auf keinen Fall bedeuten, dass Sie in Sachen Stil und Design Abstriche machen müssen! Nicht nur was Fliesen betrifft, haben Sie eine bunte und edle Auswahl an geschmackvollen Designs, die ganz und gar nicht an Krankenhaus-Flair erinnern. Architektin Ursula Fuss, die selbst im Rollstuhl sitzt, hat sich auf die Kombination aus Barrierefreiheit und Stil sogar spezialisiert.

Hier ein Beispiel unserer Kunden, wie die Combia maßgefertigte Dusche mit Falttüren MF2E rollstuhlgerechtes Duschen möglich macht:

Barrierefreie Combia Dusche mit Falttüren

Instagram beweist, wie stilvoll barrierefreie Bäder aussehen können:

Barrierefrei bedeutet für alle mehr Platz und Komfort – und Unfälle können durch die erhöhten Sicherheitsmaßnahmen vermieden werden.

Eine bodengleiche Dusche ist barrierefrei und stilvoll zugleich – sehen Sie sich doch einmal in unserem Shop um!

Bilder: Bild 1:  © iStock/ demaerre, Bild 2: © iStock/Emmeci74; Bild 3: © iStock/KatarzynaBialasiewicz.

pfle

3 Comments on Barrierefreies Bad planen: Zuschüsse, Maße und Tipps für eine stilvolle Optik

  1. Martin Burschka // 23. April 2021 um 0:11 Uhr //

    Wir möchten sobald möglich den altersgerechten Umbau unseres Bades planen und durchführen lassen. Wohnungsübergabe ist Ebde Mai , Bezug hoffentlich noch im 3.Quartal.
    Zzt hat da Bad auf 2,805x2883m eine Dusche, wanne, waschbecken und wc. Wir hätten gerne eine fugenlose ebenerdige Dusche und ein jaoanisches WC.
    Wo könnten wir uns ü b er die von Ihnen angebotenen Bauteile infirmieren, zu ihren Terminen und Preisen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Martin Burschks

  2. Sehr geehrter Herr Burschks,
    bitte schicken Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail, gerne auch mit Fotos unter https://www.duschenprofis.de/anfrage.php oder rufen Sie uns an unter 089-818 020 818.
    Ihre Duschenprofis

  3. Anton Schneider // 30. März 2022 um 21:00 Uhr //

    Gut zu wissen, dass man für ein barrierefreies Bad auch Zuschüsse von der Krankenkasse bekommen kann. Wir möchten gerne eins für meine Mutter umbauen. Da wird die finanzielle Unterstützung schon ganz guttun.

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